Ab dem Jahr 2022 startet die Reform der Grundsteuer. Das BVerfG hat die bisherige Berechnung der Grundsteuer nach Einheitswerten als verfassungswidrig erklärt. Der Hauptgrund dieser Entscheidung ist die Veraltung dieser Werte und die daraus entstandene Ungleichbehandlung der Steuerzahler. Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grundsteuer ist daher neu festzustellen.