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mpellot
Donnerstag, 26. Juli 2018 / Veröffentlicht in Allgemein

Lieferschwellenproblematik für eCommerce Händler

Das Internet ist zu einem nicht mehr weg zu denkenden Vertriebskanal geworden, denn der E-Commerce eröffnet den Unternehmen den Zugang zu Kunden in aller Welt. Dies hat zur Folge, dass umsatzsteuerliche Besonderheiten bei der Abwicklung von grenzüberschreitenden Lieferungen berücksichtigt werden müssen.

Versendet ein Onlineversandhändler Produkte im B2C-Bereich in andere EU-Mitgliedstaaten und überschreitet er die Lieferschwelle des jeweiligen Landes, so gilt nach § 3c UStG die Lieferung des Produkts dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung endet.

Bei der Lieferschwelle handelt es sich um einen festgelegten Grenzwert eines jeden Mitgliedstaats, der den für die Anwendung des § 3c UStG maßgeblichen Umfang der Erwerbe definiert. Mit dem ersten Umsatzgeschäft, mit dem die jeweilige Lieferschwelle überschritten wird, hat sich der Onlineversandhändler im jeweiligen Bestimmungsland steuerlich zu registrieren und Umsatzsteuer abzuführen.

Werden die Lieferschwellen nicht beachtet, wird die Umsatzsteuer für grenzüberschreitende Lieferungen weiterhin in Deutschland und nicht im Bestimmungsland abgeführt, obwohl dies nach dem Gesetz verpflichtend ist. Damit wird die fakturierte deutsche Umsatzsteuer als unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer geschuldet, sodass es zu einer doppelten Belastung kommt. Dieser Fehler ist im Nachhinein aufgrund der oftmals tausendfachen Transkationen im Onlineversandhandel kaum korrigierbar.

Weiterhin ist darauf zu achten, dass sofern Lieferschwellen im Bestimmungsland nicht überwacht und die Steuerregistrierung sowie die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen verspätet eingereicht werden, im Bestimmungsland eine Steuerhinterziehung oder eine zumindest leichtfertige Steuerverkürzung vorliegen kann.

Damit Sie als Unternehmer den oben genannten Gefahren nicht ausgesetzt sind, kümmern wir uns um die Überwachung der Lieferschwellen sowie um die steuerliche Registrierung und Abführung der Umsatzsteuer im jeweiligen Bestimmungsland.

Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

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