Ab dem Jahr 2022 startet die Reform der Grundsteuer. Das BVerfG hat die bisherige Berechnung der Grundsteuer nach Einheitswerten als verfassungswidrig erklärt. Der Hauptgrund dieser Entscheidung ist die Veraltung dieser Werte und die daraus entstandene Ungleichbehandlung der Steuerzahler. Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grundsteuer ist daher neu festzustellen.
Das BMF hat mit dem Schreiben vom 28.11.2019 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neu gefasst. Die Neuregelung tritt an die Stelle des BMF–Schreibens vom 14.11.2014, BStBl I, 1450 und gilt ab dem 01.01.2020.
Der Bundesrat stimmte am 23.11.2018 dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (JStG 2018) zu. Damit ist dieses Gesetzgebungsverfahren nunmehr grundsätzlich abgeschlossen. Das neue Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2018 Teil I Nr. 45 vom 14.12.2018) veröffentlicht.