Das BMF hat mit dem Schreiben vom 28.11.2019 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neu gefasst. Die Neuregelung tritt an die Stelle des BMF–Schreibens vom 14.11.2014, BStBl I, 1450 und gilt ab dem 01.01.2020.