Der Bundesrat stimmte am 23.11.2018 dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (JStG 2018) zu. Damit ist dieses Gesetzgebungsverfahren nunmehr grundsätzlich abgeschlossen. Das neue Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2018 Teil I Nr. 45 vom 14.12.2018) veröffentlicht.